Bezahlung
Zahlungsmodalitäten
1. Dem Kunde stehen die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
o Kreditkarte (Visa und Mastercard):
Die Belastung Ihrer Kreditkarte erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem wir die Ware an Sie versenden.
o Paypal:
Sie bezahlen den Rechnungsbetrag gebührenfrei über den Online-Betreiber Paypal. Sie müssen grundsätzlich dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
o Klarna (max. 1.500 €)
Sie bezahlen den Rechnungsbetrag gebührenfrei über den Online-Betreiber Klarna. Sie müssen grundsätzlich dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
o Zahlung per Vorab-Überweisung:
Wir liefern nach Eingang des Rechnungsbetrages auf unserem Konto
Sparkasse Mainfranken IBAN: DE 68 7905 0000 0000 305631, SWIFT-BIC: BYLADEM1SWU
o Lastschrifteinzug:
Die Abbuchung des Kaufpreises von Ihrem Konto erfolgt am nächsten Bankgeschäftstag.
2. Der Kunde kann die in seinem Nutzerkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.
3. Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. Wenn der Kunde Verbraucher ist, hat er dem Betreiber Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Wenn der Kunde Unternehmer ist, hat er dem Betreiber Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
4. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Betreiber nicht aus.
Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Betreibers. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde die Ware nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum des Betreibers hinweisen und den Betreiber unverzüglich benachrichtigen, damit dieser seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.
2. Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.